Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.12.2005 |
Aktenzeichen: | 3 K 294/01 |
Schlagzeile: |
Notleidende Bankforderungen können abgezinst werden
Schlagworte: |
Bank, Bilanzierung, Forderung, Wertberichtigung
Wichtig für: |
Kreditinstitute
Kurzkommentar: |
Nach der Entscheidung des FG Baden-Württemberg können notleidende Bankforderungen abgezinst werden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 2/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Dürfen sog. notleidende Forderungen, hier Darlehensforderungen einer Bank, für die zwar eine Verzinsung vereinbart war, deren Zinsen der Schuldner aufgrund von Zahlungsproblemen aber nicht leisten konnte, abgezinst werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 1; EStG § 5 Abs 1; EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3; EStG § 6 Abs 1 S 4