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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.05.2005
Aktenzeichen: 5 K 1131/03

Schlagzeile:

Verdeckte Gewinnausschüttung bei privater Nutzung betrieblicher Fahrzeuge durch den Gesellschaftergeschäftsführer ohne entsprechende Erlaubnis

Schlagworte:

Darlehenszinsen, Fahrtenbuch, Gesellschafter, Kommanditgesellschaft, Privatnutzung, USA, Verbot, Verdeckte Gewinnausschüttung, Wohnsitz

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 8/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Liegt hinsichtlich der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge durch den Gesellschaftergeschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, sofern der Gesellschaftergeschäftsführer das Fahrzeug ohne entsprechende Erlaubnis der Kapitalgesellschaft privat nutzt und ein entsprechendes Verbot weder überwacht wird noch Fahrtenbücher geführt werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 3

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