Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.02.2006 |
Aktenzeichen: | 2 K 2610/03 |
Schlagzeile: |
Investitionszulage beim Kauf von modernisierten Wohnungen zum Festpreis
Schlagworte: |
Bauherr, Bauträger, Festpreis, Geschäftsbesorgungsvertrag, Herstellung, Investitionszulage, Kumulationsverbot, Modernisierung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 69/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Kauf von modernisierten Wohnungen zum Festpreis, für die der Bauträger (nur Geschäftsbesorger?) bereits Investitionszulage (nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und/oder Nr. 3 InvZulG 1999) erhalten hat: Wer ist bei einem Bauträgervertrag Hersteller der Modernisierungsarbeiten i.S. des § 3 InvZulG 1999? Besteht für den Erwerber nur eine nachrangige InvZul-Berechtigung?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
InvZulG § 3 Abs 1 S 3; InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 1; InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 2; BGB § 675; InvZulG § 5
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 15.2.2006 (2 K 2610/03)