Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.11.2005
Aktenzeichen: 5 K 2497/01

Schlagzeile:

Anforderungen an ein Fahrtenbuch

Schlagworte:

Ein-Prozent-Regelung, Fahrtenbuch, Firmenwagen, Kraftfahrzeug, Privatnutzung, Überlassung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 9/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG auch dann vor, wenn sich der Reisezweck und die Geschäftspartner nur aus ergänzenden Unterlagen ergeben? Führen Mängel eines Fahrtenbuches zwingend zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung oder ist auf der Grundlage der vorhandenen Aufzeichnungen eine Schätzung des betrieblichen und privaten Kostenanteils möglich (vgl. BFH-Urteile vom 9.11.2005 – VI R 27/05, vom 16.11.2005 – VI R 64/04 und vom 16.3.2006 – VI R 87/04)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 2 S 4; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2; LStR Abschn 31 Abs 7 Nr 2

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Zurücknahme der Revision. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen