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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.1972
Aktenzeichen: VIII R 71/72

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel bei Übertragung der Parzellierung und Erschließung auf ein Immobilienunternehmen

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Gewerbliche Grundstücksverkäufe liegen auch dann vor, wenn der Grundstückseigentümer die für eine Parzellierung und Erschließung notwendigen Maßnahmen durch ein Immobilienunternehmen durchführen läßt und die dadurch entstehenden Kosten als Teil des Gesamtkaufpreises von den Parzellenkäufern verlangt (Anschluß an BFH-Urteile IV R 164/68 vom 05.12.1968, BFH 94, 457, BStBl 1969 II S. 236 und IV R 132/68 vom 13.03.1969, BFH 95, 488, BStBl 1969 II S. 483).

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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