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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.2005
Aktenzeichen: IX R 24/03

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.02.2003
Aktenzeichen: 2 K 667/00

Schlagzeile:

Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten als Herstellungskosten

Schlagworte:

Abfindungszahlung, Ablösezahlung, Abstandszahlung, Erbbaurecht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.

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