Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.12.2005 |
Aktenzeichen: | IX R 24/03 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.02.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 667/00 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten als Herstellungskosten
Schlagworte: |
Abfindungszahlung, Ablösezahlung, Abstandszahlung, Erbbaurecht
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.