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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.07.1991
Aktenzeichen: III R 47/88

Schlagzeile:

Das für den gewerblichen Grundstückshandel erforderliche Merkmal der Nachhaltigkeit kann auch bei Veräußerung an nur einen Käufer zu bejahen sein

Schlagworte:

Gestaltungsmissbrauch, Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Das für den gewerblichen Grundstückshandel erforderliche Merkmal der Nachhaltigkeit ist auch dann erfüllt, wenn sich der Verkäufer mehrerer Grundstücke zunächst um Einzelverkäufe bemüht, die Grundstücke dann aber in einem einzigen Veräußerungsgeschäft an nur einen Käufer verkauft.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof nimmt in seiner Entscheidung auch Stellung zum Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten beim gewerblichem Grundstückshandel.

Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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