Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.12.1995 |
Aktenzeichen: | IV R 112/92 |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel bei Einschaltung eines Maklers
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Erwirbt jemand ein Grundstück, das er noch am selben Tag den von einer Bauträgergesellschaft zu benennenden Personen zum Kauf anbietet, und erwerben die 12 von der Bauträgergesellschaft benannten Personen (Bauherren) das Grundstück später zu unterschiedlichen Bruchteilen, so handelt es sich um gewerblichen Grundstückshandel.
Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.