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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.12.1995
Aktenzeichen: IV R 112/92

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel bei Einschaltung eines Maklers

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Erwirbt jemand ein Grundstück, das er noch am selben Tag den von einer Bauträgergesellschaft zu benennenden Personen zum Kauf anbietet, und erwerben die 12 von der Bauträgergesellschaft benannten Personen (Bauherren) das Grundstück später zu unterschiedlichen Bruchteilen, so handelt es sich um gewerblichen Grundstückshandel.

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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