Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.09.1990 |
Aktenzeichen: | X R 107-108/89 |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel bei branchenkundigen Steuerpflichtigen
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Werden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Gebäudeerrichtung weniger als vier, danach aber in relativ kurzer Zeit planmäßig weitere Objekte veräußert - insgesamt zwölf Objekte in einem Zeitraum von neun Jahren -, so ist bei branchenkundigen Steuerpflichtigen (z.B. Grundstücksmakler) eine bereits bei Errichtung bestehende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht anzunehmen.
Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.