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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.1989
Aktenzeichen: VIII R 373/83

Schlagzeile:

Drei-Objekte-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel gilt auch für Steuerpflichtige im Baugewerbe

Schlagworte:

Baugewerbe, Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn ein Steuerpflichtiger nicht mehr als drei Objekte veräußert. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige einen Beruf des Baugewerbes oder einen dem Baugewerbe nahestehenden Beruf ausübt.

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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