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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.08.1983
Aktenzeichen: I R 120/80

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel bei Umwandlung einer Großzahl bisher als Mietwohnungen genutzter Wohnungen in Wohnungseigentum

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Umwandlung einer Großzahl bisher als Mietwohnungen genutzter Woh-nungen in Wohnungseigentum und die sich daran anschließenden Verkäufe der Eigentumswohnungen überschreiten dann nicht den Rahmen privater Ver-mögensverwaltung, wenn der Verkäufer die Wohnungen lediglich in einen zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand versetzt; dazu kann unter Be-rücksichtigung des bei Mietwohnungen Ortsüblichen auch die Ausführung von Schönheitsreparaturen gehören. Etwas anderes gilt dann, wenn der Verkäufer in nicht unerheblichem Maße Modernisierungsmaßnahmen vornimmt.

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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