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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 29.03.2000
Aktenzeichen: S 2178

Schlagzeile:

Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang

Schlagworte:

Personengesellschaft

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben zur Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang regelt die Anwendung des BFH-Urteils vom 19. Oktober 1998 (VIII R 69/95).

Hintergrund: Der VIII. Senat des BFH behandelt im Urteil vom 19. Oktober 1998 - VIII R 69/95 - BStBl 2000 II S. 230 die Einbringung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlichen Vorgang, der beim einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung i. S. des § 17 EStG und bei der aufnehmenden Personengesellschaft zu einem Anschaffungsgeschäft führt. Der BFH ist damit von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen, die eine Veräußerung durch den Gesellschafter i. S. des § 17 EStG verneint und den Vorgang als Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ansieht (BMF-Schreiben vom 20. Dezember 1977 - BStBl 1978 I S. 8, Tz. 49).

Die Verwaltungsanweisung ist wie folgt gegliedert:
I. Allgemeine Anwendung und Bedeutung des BFH-Urteils
II. Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtsauffassung im Einzelnen
III. Einbringung wertgeminderter wesentlicher Beteiligungen
IV. Übergangsregelung

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