Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.06.1977
Aktenzeichen: IV R 81/73

Schlagzeile:

Zur Abgrenzung zwischen laufendem gewerblichem Gewinn und tarifbegünstigtem Betriebsaufgabegewinn bei der Veräußerung von Grundbesitz

Schlagworte:

Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine Personengesellschaft, die ein Grundstück erwirbt, um darauf zur Vermie-tung oder Verpachtung bestimmte Industrie- oder Gewerbebauten zu errichten und damit einen Gewerbebetrieb zu betreiben, erzielt grundsätzlich keinen tarifbegünstigten Betriebsaufgabengewinn, sondern einen laufenden gewerblichen Gewinn, wenn sie etwa zwei Jahre später nach Scheitern des Projekts das Grundstück parzelliert, teilweise erschließt und die Parzellen an verschiedene Erwerber veräußert.

zur Suche nach Steuer-Urteilen