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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.02.2006
Aktenzeichen: X R 5/04

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.12.2003
Aktenzeichen: I 241/2003

Schlagzeile:

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (Grabmalkosten)

Schlagworte:

Dauernde Last, Land- und Forstwirtschaft, Vermögensübergabe, Versorgung, Wiederkehrende Leistung

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Hat sich der Vermögensübernehmer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) in einem Altenteilsvertrag verpflichtet, die Kosten eines ortsüblichen Grabmals zu tragen, so sind die dadurch nach dem Tod des Erstverstorbenen entstandenen Aufwendungen als dauernde Last i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, soweit sie angemessen sind.

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