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Quelle:

Bundesrat
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 07.04.2006
Aktenzeichen: 198/06 (Beschluss)

Schlagzeile:

Entschließung des Bundesrats zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Schlagworte:

Kinderbetreuung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Der Bundesrat hat in einer Entschließung zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Bundesratsdrucksache 198/06 - Beschluss) die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens den Abzug der Kinderbetreuungskosten im Einkommensteuerrecht „zweckmäßig und administrativ handhabbar“ auszugestalten.

In dieser Entschließung strebt der Bundesrat eine wirkungsgleiche Neuformulierung der Regelungen zu Kinderbetreuungskosten auf der Grundlage eines Vorschlags von Schleswig-Holstein an. Die seinerzeit vorgelegte Formulierung regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten ausschließlich bei den Sonderausgaben. Sie läuft im Detail darauf hinaus, die Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolgen in einer neu einzufügenden Nummer in § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes zu bündeln. Die Wiederholung von nämlichen Tatbestandsmerkmalen und weitgehend identischen Rechtsfolgen an verschiedenen Stellen im Gesetz kann entfallen. Auch komplizierte Verweisungen – die Regelungen zum Betriebsausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten gelten sinngemäß für den Werbungskostenabzug – werden so vermieden.

Hinweis: Beim Steueränderungsgesetz 2007 hat der Gesetzgeber die Anregung des Bundesrats nicht aufgegriffen. Der Bundesrat hat daher in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 16/1859) erneut darauf hingewiesen, dass er die steuertechnische Umsetzung der im Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung enthaltenen Regelungen zum Abzug von Kinderbetreuungskosten für „nicht zweckmäßig und administrativ nicht handhabbar“ erachtet.

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens den Abzug der Kinderbetreuungskosten im Einkommensteuerrecht „zweckmäßig und administrativ handhabbar“ auszugestalten.

Ob die schwarz-rote Bundesregierung die berechtigte Kritik des Bundesrats aufgreift, bleibt abzuwarten.

Siehe:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18. Januar 2006
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006

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