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Quelle:

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.06.2005
Aktenzeichen: 1 K 303/01

Schlagzeile:

Progressionsvorbehalt für Krankengeld von freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten selbständigen Erwerbstätigen

Schlagworte:

Gleichbehandlungsgrundsatz, Krankengeld, Krankentagegeldversicherung, Progressionsvorbehalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 59/06 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 12/06) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
1. Unterliegt das Krankengeld von freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten selbständigen Erwerbstätigen dem Progressionsvorbehalt, wenn das Krankengeld nur aufgrund erhöhter Beitragsleistungen und entsprechenden Regelungen in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse und nicht nach dem Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird?
2. Liegt eine Ungleichbehandlung mit Steuerpflichtigen vor, die ein Krankengeld aufgrund einer privat abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung erhalten, welches nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 10.6.2005 (1 K 303/01)

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