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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.09.2005
Aktenzeichen: IX R 21/04

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.04.2004
Aktenzeichen: 12 K 4579/02

Schlagzeile:

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden

Schlagworte:

Feststellungsbescheid, Private Veräußerungsgeschäfte, Spekulation, Veräußerungsgeschäft, Veräußerungsverlust, Verlust, Verlustfeststellung, Verlustverrechnung, Verrechnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2000, Aktenzeichen IV C 3 S 2256 263/00.

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