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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 12.04.2006
Aktenzeichen: IV B 3 - S 1311 - 75/06

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung des von Organen der EU gezahlten Tagegeldes für in ihrem Bereich verwendete Beamte

Schlagworte:

EU-Tagegeld, Reisekosten, Tagegeld

Wichtig für:

Beamte

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium regelt die steuerliche Behandlung des von den Organen der EU gezahlten Tagegeldes für in ihrem Geschäftsbereich verwendete Beamtinnen und Beamte.

Hintergrund: Die EU zahlt an nationale Sachverständige (Beamte), die ihren Organen zugewiesen werden, ein Tagegeld (EU-Tagegeld). Darüber hinaus erhält der Beamte während der Zuweisung bei der EU die ihm aus seinem Amt zustehende Besoldung von seiner Herkunftsdienststelle.

Die Verwaltungsanweisung, die mehrere Beispiele enthält, ist wie folgt gegliedert:
1. Allgemeines
2. Steuerliche Behandlung nach nationalem deutschen Recht
3. Keine Steuerbefreiung nach Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft vom 8. April 1965
4. Zuordnung des Besteuerungsrechts nach den DBA
5. Anrechnung des EU-Tagegeldes auf steuerfreie Auslandsdienstbezüge

Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 12. März 2002 - IV B 6 - S 1300 - 157/01 - (BStBl I S. 483), das aufgehoben wird. Es ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

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