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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 03.04.2006
Aktenzeichen: IV B 6 - S 1301 FRA - 26/06

Schlagzeile:

Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung (Artikel 13 Abs. 4) und zur Anwendung der Grenzgängerregelung (Artikel 13 Abs. 5) im Rahmen des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen

Schlagworte:

Doppelbesteuerung, Frankreich

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzministerium wurde am 16. Februar 2006 eine Verständigungsvereinbarung zur Anwendung der 183-Tage-Regelung und der Grenzgängerregelung geschlossen.

Die Verständigungsvereinbarung ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden.

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