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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2006
Aktenzeichen: X R 18/05

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.09.2004
Aktenzeichen: 6 K 2287/04

Schlagzeile:

Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Einspruchsentscheidung erteilten Rechtsbehelfsbelehrung

Schlagworte:

Bekanntgabe, Bekanntgabefiktion, Fristbeginn, Fristberechnung, Jahresfrist, Klage, Rechtsbehelf, Rechtsbehelfsbelehrung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Einspruchsentscheidung erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Hinweis auf die Bedeutung des § 108 Abs. 3 AO 1977 für die Ermittlung des Tages der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) nicht erforderlich.

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