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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.02.2006
Aktenzeichen: IV R 23/04

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.04.2004
Aktenzeichen: 2 K 40/01

Schlagzeile:

Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise bei Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG i.d.F. des StEnlG 1999/2000/2002

Schlagworte:

Gesellschafter, Grundstück, Personengesellschaft, Personenidentität, Rechtsträgerwechsel, Reinvestitionsrücklage, Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Während der Gültigkeitsdauer des § 6b Abs. 10 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 konnten die stillen Reserven, die infolge der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehörenden Wirtschaftsgutes aufgedeckt wurden, nicht auf Reinvestitionen im Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft übertragen werden. Das galt auch dann, wenn der veräußernde Gesellschafter als einziger am Vermögen der Schwestergesellschaft beteiligt war.

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