Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.02.2006 |
Aktenzeichen: | IV R 23/04 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.04.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 40/01 |
Schlagzeile: |
Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise bei Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG i.d.F. des StEnlG 1999/2000/2002
Schlagworte: |
Gesellschafter, Grundstück, Personengesellschaft, Personenidentität, Rechtsträgerwechsel, Reinvestitionsrücklage, Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Während der Gültigkeitsdauer des § 6b Abs. 10 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 konnten die stillen Reserven, die infolge der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehörenden Wirtschaftsgutes aufgedeckt wurden, nicht auf Reinvestitionen im Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft übertragen werden. Das galt auch dann, wenn der veräußernde Gesellschafter als einziger am Vermögen der Schwestergesellschaft beteiligt war.