Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.10.2004 |
Aktenzeichen: | 13 K 16/01 |
Schlagzeile: |
Ort der sonstigen Leistung bei der Umsatzsteuer für Tätigkeiten, die ein Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger zu Gunsten im Drittlandsgebiet ansässiger Erben erbringt
Schlagworte: |
Erbschaft, Nachlasspflege, Ort der sonstigen Leistung, Sonstige Leistung, Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht befasst sich mit folgender Frage: Bestimmt sich der Ort der Leistungen, die ein Steuerberater als gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger zu Gunsten im Drittlandgebiet ansässiger Erben erbringt, gemäß § 3 a Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 Nr. 3 UStG?
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 62/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Wo befindet sich der Ort der sonstigen Leistung für Tätigkeiten, die ein Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger zu Gunsten im Drittlandsgebiet ansässiger Erben erbringt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 3a Abs 3; UStG § 3a Abs 4 Nr 3; EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2 Buchst e