Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.12.2005
Aktenzeichen: I R 4/05

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.12.2004
Aktenzeichen: 8 K 385/01

Schlagzeile:

Erhöhung des Hinzurechnungsbetrages gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a.F. auch bei der Gewerbesteuer

Schlagworte:

Abziehbare Steuer, Aufstockungsbetrag, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Nichtanrechnung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die in § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a.F. angeordnete Erhöhung des Hinzurechnungsbetrages um die nach § 10 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 AStG a.F. abziehbaren Steuern wirkt sich auch auf die Ermittlung des Gewerbeertrages aus. Dass sich die der Erhöhung zu Grunde liegende Anrechnung der nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. abziehbaren Steuer nur auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer bezieht, hindert dieses Ergebnis nicht.

zur Suche nach Steuer-Urteilen