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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.11.2005
Aktenzeichen: III R 53/04

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.03.2004
Aktenzeichen: 1 K 469/99

Schlagzeile:

Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts bei Verwendung gebrauchter Bauteile

Schlagworte:

Bilanzierung, Herstellung, Investitionszulage, Maschine, Neuheit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Bei Verwendung gebrauchter Teile von mehr als 10 Prozent des gesamten Wertes wird ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts nur dann hergestellt, wenn der Anspruchsberechtigte unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut schafft.

Die Herstellung aufgrund einer neuen Idee setzt weder eine patentfähige Erfindung noch eine weltweit neue Idee voraus. Es reicht aus, dass der Anspruchsberechtigte auf der Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für die Zwecke seines Betriebs entwickelt und errichtet, die modernen technischen Anforderungen entspricht und die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs stärkt.

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