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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2006
Aktenzeichen: III R 8/05, III R 46/05

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.12.2004
Aktenzeichen: 6 K 2938/03, 6 K 2636/03

Schlagzeile:

Berücksichtigung als Kind bei Bewerbung um einen Studienplatz aus einer Erwerbstätigkeit

Schlagworte:

Ausbildungsplatz, Berufsausbildung, Bewerbung, Geringfügige Beschäftigung, Kindergeld, Studienplatz

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen sein, wenn es sich bei der Tätigkeit nicht um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt.

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