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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2006
Aktenzeichen: III R 82/03

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.08.2002
Aktenzeichen: 2 K 4659/00

Schlagzeile:

Anspruch auf Kindergeld für ein in Teilzeit erwerbstätiges Kind

Schlagworte:

Kindergeld, Übergangszeit, Unterbrechung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Geht ein volljähriges Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllt, einer Teilzeiterwerbstätigkeit von 20 Stunden in der Woche nach, besteht weiterhin eine typische Unterhaltssituation, die es rechtfertigt, für das Kind Kindergeld zu gewähren, sofern die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen. Die Höhe der von dem Kind erzielten Einkünfte und Bezüge ist für die Beurteilung, ob eine die Berücksichtigung als Kind ausschließende Vollzeiterwerbstätigkeit anzunehmen ist, nicht entscheidend.

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