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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2006
Aktenzeichen: 1 K 2294/03

Schlagzeile:

Gewerbliche Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin

Schlagworte:

Börse, Börsenmakler, Differenzgeschäft, Gewerbebetrieb, Makler, Optionsgeschäft, Steuerfreiheit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

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