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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.03.2006
Aktenzeichen: 9 K 5214/04

Schlagzeile:

Kein Kindergeldanspruch, wenn Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Mutter im Ausland lebt

Schlagworte:

Ausland, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit, das bei der Mutter im Ausland lebt und dort die Schule besucht und sich beim Vater im Inland nur für wenige Wochen im Jahr während der Schulferien aufhält, ist nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Kindergeldanspruch besteht für dieses Kind nicht.

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