Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 06.04.2006 |
Aktenzeichen: | 9 V 467/06 |
Schlagzeile: |
Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften bei Selbständigen mit nur einer Einnahmequelle
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht München nimmt in seiner Entscheidung Stellung zu folgenden Punkten:
1. Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften bei Selbständigen mit nur einer Einnahmequelle
2. Keine Nachweispflicht des Steuerschuldners, dass die Einnahmen aus einem Dienstverhältnis seine einzige Einnahmequelle darstellt, wenn keine Anhaltspunkte für eine weitere Erwerbstätigkeit bestehen.