Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 06.04.2006
Aktenzeichen: 9 V 467/06

Schlagzeile:

Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften bei Selbständigen mit nur einer Einnahmequelle

Schlagworte:

Pfändung, Pfändungsschutz

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht München nimmt in seiner Entscheidung Stellung zu folgenden Punkten:
1. Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften bei Selbständigen mit nur einer Einnahmequelle
2. Keine Nachweispflicht des Steuerschuldners, dass die Einnahmen aus einem Dienstverhältnis seine einzige Einnahmequelle darstellt, wenn keine Anhaltspunkte für eine weitere Erwerbstätigkeit bestehen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen