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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.07.2005
Aktenzeichen: 10 K 1395/02

Schlagzeile:

Geltendmachung von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung an einer GmbH

Schlagworte:

Änderung, Anschaffungskosten, Berichtigung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht München nimmt in seiner Entscheidung Stellung zu folgenden Punkten:
1. Geltendmachung von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung an einer GmbH.
2. Änderung eines Steuerbescheides, wenn die nachträglichen Anschaffungskosten nicht bereits in der Steuererklärung geltend gemacht wurden.

Normen: §§ 175 Abs. 1 Nr. 2, 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG

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