Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.11.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 201/03 |
Schlagzeile: |
Keine Ansparabschreibung bei Vermietung oder Verpachtung eines Betriebs
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Vermietung, Verpachtung
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Eine Ansparabschreibung setzt voraus, dass der Unternehmer mit dem Betrieb, in dessen Gewinnermittlung die Rücklage einfließen soll, aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und eine werbende Tätigkeit ausübt. Bei vermieteten bzw. verpachteten Betrieben kann der Vermieter bzw. Verpächter keine Absparabschreibung geltend machen.
Hinweis: Nach Auffassung des Finanzgerichts gelten für die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG die gleichen Zulässigkeitsvoraussetzungen wie für die Sonderabschreibungen nach Abs. 1 der Norm.