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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.12.2000
Aktenzeichen: 2 K 164/00

Schlagzeile:

Steuerbefreiung von Leistungen aus einer Krankenversicherung bei einem Grenzgänger

Schlagworte:

Arbeitslohn, Krankentagegeld, Schweiz, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit

Wichtig für:

Grenzgänger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 30/04 ist folgende Rechtsfrage beim BFH anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2004):
Sind Einnahmen, die der als Grenzgänger tätige Kläger während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber in der Schweiz und später nach seinem Ausscheiden aus der Firma von seiner schweizerischen Krankenversicherung im Rahmen eines Kollektiv-Versicherungsvertrages nach dem Obligationenrecht direkt ausbezahlt bekommen hat, nach § 3 Nr. 1a EStG als "Leistungen aus einer Krankenversicherung" steuerfrei? Knüpft diese Vorschrift nur an die Art der Einnahmen und nicht daran an, wer die Krankenversicherung abgeschlossen und wer die Prämienzahlungen geleistet hat?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 3 Nr 1a
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 12.2.2000 (2 K 164/00)

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