Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Pressemitteilung |
Datum: | 31.05.2006 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
600 Euro Steuerbonus pro Jahr für Handwerkerleistungen
Schlagworte: |
Arbeitskosten, Gartenarbeiten, Handwerkerleistungen, Handwerkliche Tätigkeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Instandhaltung, Materialkosten, Modernisierung, Streichen, Tapezieren
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sieht u.a. vor, Arbeitskosten für die Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums in Privathaushalten steuerermäßigend zu berücksichtigen. Bei einem Betrag von bis zu 3.000 Euro können im Jahr 20 %, also bis zu 600 Euro, einmal pro Haushalt von der Steuer abgezogen werden.
Das Bundesfinanzministerium listet in seiner Pressemitteilung Beispiele für handwerkliche Leistungen auf. Es wird zudem klar gestellt, dass die Aufwendungen für den Arbeitslohn der Handwerksleistung einschließlich des hierauf entfallenden Anteils an Mehrwertsteuer, nicht jedoch die Materialkosten begünstigt sind.
Die Pressemitteilung nennt die weiteren Voraussetzungen für die Förderung und enthält ein praktisches Beispiel.