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Quelle:

Bundesministerium der Justiz
Art des Dokuments: Pressemitteilung
Datum: 29.05.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Beschleunigung von Unternehmensgründungen und Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform

Schlagworte:

Cash-Pooling, Eigenkapitalersatz, Existenzgründung, Firmenbestatter, Genossenschaftsregister, Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts, GmbH, GmbH-Novelle, GmbH-Recht, Handelsregister, Insolvenz, Kapitalaufbringung, Mindestkapital, MoMiG, Registereintragung, Unternehmensgründung, Unternehmensregister

Wichtig für:

Existenzgründer, GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Das Bundesjustizministerium hat am 29.05.2006 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz soll die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Um Unternehmungsgründungen zu erleichtern, soll das Mindestkapital einer GmbH künftig von 25.000 auf 10.000 € abgesenkt werden. Die Eintragungsverfahren sollen beschleunigt werden, indem sie vom Verfahren um die verwaltungsrechtliche Genehmigung abgekoppelt werden. Weiter schlägt der Entwurf vor, eine Art gutgläubigen Erwerb der Geschäftsanteile einzuführen. Missbräuche der GmbH in der Krise durch sog. Firmenbestatter, die angeschlagene GmbHs durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz zu entziehen suchen, sollen verhindert werden.

Der Entwurf wird den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme mit ausreichend Zeit für Diskussionen und Stellungnahmen zugeleitet. Außerdem soll der Entwurf auf dem Deutschen Juristentag im Herbst 2006 erörtert werden. Mit dem Regierungsentwurf ist daher erst Anfang 2007 zu rechnen. Das Gesetz könnte Ende 2007 in Kraft treten.

In einer ausführlichen – 6 Seiten umfassenden – Presseinformation erläutert das Bundesministerium der Justiz unter dem Titel „Zeit für Gründer – die GmbH-Reform“ die geplanten Neuerungen.

Die Pressemitteilung ist wie folgt gegliedert:
1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen
a) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
b) Beschleunigung der Registereintragung
c) Zusammenspiel mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
2. Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform
a) Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
b) Mehr Transparenz bei Gesellschaftsanteilen
c) Gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen
d) Sicherung des Cash-Pooling
e) Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
3. Bekämpfung von Missbräuchen

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