Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 03.05.2006 |
Aktenzeichen: | 16/1368 |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Ausländer
Kurzkommentar: |
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vorgelegt. Er soll nach der Sommerpause parlamentarisch weiter behandelt werden.
Hintergrund: Mit Beschlüssen vom 6. Juli 2004 – 1 BvL 4/97 und 1 BvR 2515/95 – hat das Bundesverfassungsgericht die für ausländische Staatsangehörige geltenden besonderen Anspruchsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) für nicht mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar erklärt und dem Gesetzgeber anheim gestellt, sie durch Neuregelungen zu ersetzen. Auf noch nicht abgeschlossene Verfahren ist gemäß der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts das jeweils unmittelbar vor dem Inkrafttreten der beanstandeten Regelungen geltende Recht anzuwenden.
Unter Beibehaltung des vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten Grundsatzes, dass ausländische Staatsangehörige nur dann Kindergeld bzw. Unterhaltsvorschuss oder Erziehungsgeld erhalten sollen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten, sollen durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss die Anspruchsvoraussetzungen unter Beachtung der differenzierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden.