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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2006
Aktenzeichen: 1 K 6891/03 Kg

Schlagzeile:

Keine Abhängigkeit des Kindergeldanspruches für Ausländer von Sozialversicherungspflicht im Inland

Schlagworte:

Ausländer, Kindergeld, Slowenien, Sozialversicherung

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 52/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2006):
Kindergeldanspruch von Sozialversicherungspflicht im Inland abhängig? Slowenischer Staatsbürger als "nur zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland Entsandter" im Sinne § 62 Abs 2 Satz 2 Halbs. 1 EStG, wenn er zwar im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung ist, aber auf der Basis des Abkommens über Soziale Sicherheit (BGBl II 1998, 1987) kein Pflichtversicherungsverhältnis zur Bundesanstalt für Arbeit hatte?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 2 S 2; SGB 5 § 5
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 10.5.2006 (1 K 6891/03 Kg)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Zurücknahme der Revision. Das Urteil des FG Münster ist damit rechtskräftig.

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