Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.03.2006 |
Aktenzeichen: | 11 K 1266/04 |
Schlagzeile: |
Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung bei sog. echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung
Schlagworte: |
Leistungsfähigkeit, Mindestbesteuerung, Rechtsstaat, Verfassung, Verlust, Verlustausgleich
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 66/06 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 25/06) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei sog. echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden? Verstößt diese Vorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 7.3.2006 (11 K 1266/04)
Hinweis: Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 15. März 2007).