Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2006
Aktenzeichen: 11 K 1266/04

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung bei sog. echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung

Schlagworte:

Leistungsfähigkeit, Mindestbesteuerung, Rechtsstaat, Verfassung, Verlust, Verlustausgleich

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 66/06 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 25/06) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei sog. echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden? Verstößt diese Vorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14; GG Art 20 Abs 3
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 7.3.2006 (11 K 1266/04)

Hinweis: Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 15. März 2007).

zur Suche nach Steuer-Urteilen