Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.03.2006
Aktenzeichen: 4 K 1835/05

Schlagzeile:

Mittelbare Teilschenkungen von Grundstücken nach altem und neuen Erbschaftsrecht

Schlagworte:

Auslegung, Mittelbare Grundstücksschenkung, Schenkung, Vertrag, Zeitpunkt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 21/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Vertragsauslegung zum Gegenstand der Schenkung
Können Vereinbarungen, die eine Übergabe eines Grundstücks im Zustand der Bebauung, die Überlassung von Kapital zur schlüsselfertigen Erstellung der Gebäude und eine Einlageverpflichtung des Geldes und des Grundstücks in eine GbR unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts zugunsten des Schenkers regeln, als Teilschenkungen (Schenkung Grundstück im Jahr 1995; mittelbare Grundstücksschenkung durch Finanzierung der Fertigstellung im Jahr 1996) qualifiziert werden, wenn in dem Vertrag ausgesagt ist, Gegenstand der Schenkung sei das Grundstück in vollständig bebautem Zustand?
Kann der Kapitalwert des Nießbrauchs und des zu ermittelnden Ablösebetrages nach der Sterbetafel 1994/1996 (vgl. II R 4/07) berechnet werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2; BGB § 133; ErbStG § 25 Abs 1 S 2; ErbStR R 23 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 29.3.2006 (4 K 1835/05)

zur Suche nach Steuer-Urteilen