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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 27.06.2006
Aktenzeichen: IV B 7 - S 2252 - 4/06

Schlagzeile:

Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG bei Auskehrungen von Stiftungen

Schlagworte:

Kapitaleinkünfte, Stiftung

Wichtig für:

Stiftungen

Kurzkommentar:

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch die Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. Das Bundesfinanzministerium nimmt zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen Stellung.

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