Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 27.06.2006 |
Aktenzeichen: | IV B 7 - S 2252 - 4/06 |
Schlagzeile: |
Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG bei Auskehrungen von Stiftungen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Stiftungen
Kurzkommentar: |
Nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch die Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. Das Bundesfinanzministerium nimmt zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen Stellung.