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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2006
Aktenzeichen: 1 K 394/02

Schlagzeile:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Renteneinkünfte von in Deutschland wohnenden Grenzgängern nach DBA Deutschland/Frankreich

Schlagworte:

Doppelbesteuerung, Fremdwährungseinnahmen, Gemeinschaftsrecht, Grenzgänger, Umrechnungskosten

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht urteilt zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renteneinkünften von in Deutschland wohnenden Grenzgängern nach DBA Deutschland/Frankreich (Art. 13, 14 DBA D/F; Art. 12, 39 EGV).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 57/06 (Abgabe, altes Az: I R 51/06) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.10.2006):
1. Sind Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen abziehbar?
2. Ist die beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen bei sog. Grenzgängern mit Gemeinschaftsrecht vereinbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9; EStG § 12; EStG § 10 Abs 3; EG Art 12; EG Art 39
Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes , Entscheidung vom 21.6.2006 (1 K 394/02)

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