Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.06.2006 |
Aktenzeichen: | 1 K 394/02 |
Schlagzeile: |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Renteneinkünfte von in Deutschland wohnenden Grenzgängern nach DBA Deutschland/Frankreich
Schlagworte: |
Doppelbesteuerung, Fremdwährungseinnahmen, Gemeinschaftsrecht, Grenzgänger, Umrechnungskosten
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht urteilt zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renteneinkünften von in Deutschland wohnenden Grenzgängern nach DBA Deutschland/Frankreich (Art. 13, 14 DBA D/F; Art. 12, 39 EGV).
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 57/06 (Abgabe, altes Az: I R 51/06) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.10.2006):
1. Sind Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen abziehbar?
2. Ist die beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen bei sog. Grenzgängern mit Gemeinschaftsrecht vereinbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9; EStG § 12; EStG § 10 Abs 3; EG Art 12; EG Art 39
Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes , Entscheidung vom 21.6.2006 (1 K 394/02)