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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2006
Aktenzeichen: IX R 111/00

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2000
Aktenzeichen: 11 K 1357-1358/98

Schlagzeile:

Darlehenszinsen zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch deren Arbeitnehmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Schlagworte:

Anteilserwerb, Einkunftsart, Kapitaleinkünfte, Schuldzinsen, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Schuldzinsen für Darlehen, mit denen Arbeitnehmer den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an ihrer Arbeitgeberin finanzieren,
um damit die arbeitsvertragliche Voraussetzung für die Erlangung einer höher dotierten Position zu erfüllen, sind regelmäßig
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

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