Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.04.2006 |
Aktenzeichen: | IX R 111/00 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.09.2000 |
Aktenzeichen: | 11 K 1357-1358/98 |
Schlagzeile: |
Darlehenszinsen zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch deren Arbeitnehmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Schlagworte: |
Anteilserwerb, Einkunftsart, Kapitaleinkünfte, Schuldzinsen, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Schuldzinsen für Darlehen, mit denen Arbeitnehmer den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an ihrer Arbeitgeberin finanzieren,
um damit die arbeitsvertragliche Voraussetzung für die Erlangung einer höher dotierten Position zu erfüllen, sind regelmäßig
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.