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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 12.07.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung

Schlagworte:

Steuerrechtsänderungen, Unternehmensteuerreform

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ausführlich informiert das Bundesfinanzministerium unter der Überschrift „Wachstumsorientierte Unternehmensteuerreform für Deutschland - Warum überhaupt eine Unternehmensteuerreform?“ über die Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung.

Die Unternehmensteuerreform verfolgt aus Sicht des Bundesfinanzministeriums sieben zentrale Ziele:

1. Verbesserung der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland.

2. Steuervereinfachung durch Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Unternehmenssteuern.

3. Unternehmen, die ihre Erträge schon jetzt in Deutschland versteuern, sollen entlastet werden. Unternehmen, die aufgrund von Gestaltungen bisher ihre in Deutschland erwirtschafteten Erträge im Ausland versteuern, sollen dies zukünftig ebenfalls in Deutschland tun. Dies erhöht die Steuergerechtigkeit.

4. Größtmögliche steuerliche Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (Rechtsformneutralität).

5. Verbesserung der Finanzierungsneutralität durch die Verringerung des bisherigen steuerlichen Vorteils der Fremdkapitalfinanzierung, auch im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer.

6. Sicherung der Investitionskraft der Kommunen - auf sie entfallen 60% der öffentlichen Investitionen, davon profitiert in erster Linie arbeitsintensiver deutscher Mittelstand.

7. Langfristige Sicherung der Staatseinnahmen im Sinne einer Konsolidierung und Einhaltung des Art. 115 GG, auch und v.a. um wichtige Zukunftsinvestitionen zu finanzieren.

Die Information enthält folgende Anlagen:

Anlage 1: Eckpunkte der Unternehmensteuerreform
Anlage 2: Steuerliche Belastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Anlage 3: Steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften
Anlage 4: Anteil der ertragsunabhängigen Steuern an der Gesamtbelastung bei Kapitalgesellschaften
Anlage 5: Körperschaftsteueraufkommen seit 1998
- Aufkommen an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag seit 1998
- Summe des Aufkommens der Körperschaftsteuer und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag seit 1998
- Entwicklung Körperschaftsteuer vs. Gewerbesteuer (laut Steuerschätzung Mai 2006)

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