Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.11.2005 |
Aktenzeichen: | 7 K 6034/03 E |
Schlagzeile: |
Einbeziehung von Tantiemen bei der Prüfung, ob eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt
Schlagworte: |
Entschädigung, Tantieme, Tarifbegünstigung, Zusammenballung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 33/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.8.2006):
Tarifbegünstigung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 Abs. 1 EStG – Liegt bei einer Entschädigung i.H.v. 550.000 DM noch eine Zusammenballung von Einkünften vor, wenn in den Vorjahren Bruttoarbeitslöhne i.H.v. 696.513 DM, 428.294 DM bzw. 399.056 DM bezogen wurden oder stellt diese Zahlung lediglich die Erfüllungsleistung des ursprünglichen Arbeitsvertrages dar? Inwiefern sind bei den Vergleichsberechnungen die gezahlten Tantiemen der Vorjahre zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 34 Abs 1; EStG § 24 Nr 1 Buchst a
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2005 (7 K 6034/03 E)