Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.05.2006 |
Aktenzeichen: | VI R 28/05 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.01.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 8194/00 |
Schlagzeile: |
Geldwerter Vorteil bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen
Schlagworte: |
Arbeitgeberdarlehen, Arbeitslohn, Darlehen, Geldwerter Vorteil, Zinsverbilligung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.
Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 bindet die Finanzgerichte nicht in ihren Feststellungen, ob der Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz erhalten hat.
Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 enthält keine Wertfestsetzung einer obersten Finanzbehörde eines Landes i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG.