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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.05.2006
Aktenzeichen: VI R 28/05

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.01.2004
Aktenzeichen: 6 K 8194/00

Schlagzeile:

Geldwerter Vorteil bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen

Schlagworte:

Arbeitgeberdarlehen, Arbeitslohn, Darlehen, Geldwerter Vorteil, Zinsverbilligung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.

Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 bindet die Finanzgerichte nicht in ihren Feststellungen, ob der Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz erhalten hat.

Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 enthält keine Wertfestsetzung einer obersten Finanzbehörde eines Landes i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG.

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