Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.07.2006 |
Aktenzeichen: | IX R 62/04 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.06.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 58/04 |
Schlagzeile: |
Folgeobjekt bei der Eigenheimzulage ist kein Zweitobjekt
Schlagworte: |
Ehegatten, Eigenheimzulage, Folgeobjekt, Objektverbrauch, Rückwirkung, Zweitobjekt
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt.