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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.07.2006
Aktenzeichen: IX R 62/04

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.2004
Aktenzeichen: 2 K 58/04

Schlagzeile:

Folgeobjekt bei der Eigenheimzulage ist kein Zweitobjekt

Schlagworte:

Ehegatten, Eigenheimzulage, Folgeobjekt, Objektverbrauch, Rückwirkung, Zweitobjekt

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt.

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