Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.02.2006 |
Aktenzeichen: | 9 K 2994/00 K,G,U,F |
Schlagzeile: |
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewährung eines Kredits ohne Absicherung
Schlagworte: |
Absicherung, Ausschüttungsbelastung, Bürgschaft, Darlehen, Forderungsabschreibung, Kredit, Verdeckte Gewinnausschüttung, Wertberichtigung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Unter dem I R 45/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2006):
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewährung eines Kredits ohne Absicherung - Herstellung der Ausschüttungsbelastung nach Forderungsabschreibung eines unzureichend besicherten Darlehens und nach Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 3 S 2; KStG § 27 Abs 3 S 2; BGB § 774
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 10.2.2006 (9 K 2994/00 K,G,U,F)