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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.03.2006
Aktenzeichen: 3 K 5739/03 E

Schlagzeile:

Zivilprozeßkosten als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Arzt, Aufteilung, Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode, Außergewöhnliche Belastung, Haftung, Prozesskosten, Zivilprozeßkosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 50/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.8.2006):

Aufteilungsfähigkeit und Aufteilungsmaßstab für nur teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Prozesskosten und weiteren Kosten im Zusammenhang mit einem Arzthaftungsprozess?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 30.3.2006 (3 K 5739/03 E)

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