Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.03.2006 |
Aktenzeichen: | 3 K 5739/03 E |
Schlagzeile: |
Zivilprozeßkosten als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
Arzt, Aufteilung, Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode, Außergewöhnliche Belastung, Haftung, Prozesskosten, Zivilprozeßkosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 50/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.8.2006):
Aufteilungsfähigkeit und Aufteilungsmaßstab für nur teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Prozesskosten und weiteren Kosten im Zusammenhang mit einem Arzthaftungsprozess?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 30.3.2006 (3 K 5739/03 E)