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Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Gesetz
Datum: 22.08.2006
Aktenzeichen: BGBl 2006 I S. 1970

Schlagzeile:

Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (sog. Mittelstandsentlastungsgesetz)

Schlagworte:

Mittelstandsentlastungsgesetz, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Mit dem Gesetz werden Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstands umgesetzt.

Bezug: Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bürokratiekostenmessung, Maßnahmenvorschläge aus der zweiten Ausschreibungsrunde für "Vorschläge zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen“.

Inhalt: Abbau von Bürokratie und Überregulierung durch Abschaffung und Reduktion bestehender Regelungen in verschiedenen Rechtsbereichen, Abbau von Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten, Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Vereinheitlichung von Schwellenwerten im Bilanz- und Steuerrecht sowie Begrenzung der Verpflichtung zur Bestellung von Beauftragten insbesondere für KMU und Existenzgründer; Änderung von zehn Gesetzen und fünf Rechtsverordnungen.

Hinweis: Das Gesetz datiert vom 22.08.2006 und ist am 25.08.2006 im BGBl I, Nr. 40, S. 1970 verkündet worden. Inkrafttreten am 26.08.2006 bzw. 01.01.2007.

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