Quelle: |
Bundesrat |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 16.06.2006 |
Aktenzeichen: | 426/06 |
Schlagzeile: |
Entwurf der Bundesregierung des „Gesetz zur Einführung des Elterngeldes“
Schlagworte: |
Elterngeld, Steuerrechtsänderungen
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Ab 2007 soll mit dem neuen Elterngeld eine einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder geschaffen werden. Den Bedürfnissen gering verdienender Eltern soll durch eine Mindestleistung Rechnung getragen werden. Das Elterngeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wird aber im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf zum Elterngeld enthält folgende wichtige Eckpunkte:
- Höhe des Elterngelds
Der betreuende Elternteil erhält in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes eine Einkommensersatzleistung von mindestens 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.
- Partnermonate
Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen, 2 Monate stehen dem anderen Elternteil zu (Partnermonate als Bonus). Dies ergibt insgesamt 14 Monatsbeträge. Die Partner können die Monate untereinander aufteilen (von 12 + 2 bis 7 + 7 Monate sind alle Kombinationen möglich) und auch parallel in Anspruch nehmen.
Beispiel: Beide Partner beantragen parallel für 7 Monate Elterngeld. Die 14 Monatsbeträge sind dann nach 7 Monaten verbraucht.
- Teilzeitarbeit
Auch wenn man in Teilzeit arbeitet, kann man Elterngeld bekommen. Wer nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, erhält 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.
Wichtig: Das Elterngeld tritt an die Stelle des bislang über zwei Jahre gezahlten Erziehungsgeldes. Beim Mutterschaftsgeld und beim Kindergeld ändert sich nichts.