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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 08.09.2006
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2133 - 10/06

Schlagzeile:

Passivierung von Verbindlichkeiten bei Vereinbarung eines einfachen oder qualifizierten Rangrücktritts (Auswirkungen des § 5 Abs. 2a EStG)

Schlagworte:

Bilanzierung, Rangrücktritt, Verbindlichkeit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Anwendung des § 5 Abs. 2a EStG in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vom 22.12.1999, BGBl. I 1999, 2601, auf Fälle, in denen zwischen Schuldner und Gläubiger eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen wurde. Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 18. August 2004 (BStBl I S. 850).

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
I. Begriff der Rangrücktrittsvereinbarung
1. Einfacher Rangrücktritt
2. Qualifizierter Rangrücktritt
II. Ertragsteuerliche Behandlung
1. Grundsätzliche Passivierungspflicht
2. Wirkung der Rangrücktrittsvereinbarung
III. Zeitliche Anwendung

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